Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geldwert von über 2.500,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Turnrates hierzu durch Beschluss nach § 10 Satz 4 erteilt wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Pfaff
Kallstadt
Vorstand
Manfred Feuerbach
Kallstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.06.1911 zuletzt geändert am 01.04.1998
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2019 hat insgesamt die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.05.1912 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 210 DÜW getreten. Freigegeben am 16.03.2006.
von Amts wegen eingetragen, da Migrationsfehler
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.