Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nicole Löber
Hofheim am Taunus
Vorstand
Silke Niedernhöfer
Hofheim am Taunus
Vorstand
Jasmin Schleiffer
Hofheim am Taunus
Vorstand
Meinhard Kettler
Hofheim am Taunus
Vorstand
Larissa Löber
Lindewerra
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.04.1949 zuletzt geändert am 11.06.2003
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Mitgliedsbeitrag) und 15 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Mitgliedschaften des Vereins),3 (Zweck),7 (Erwerb der Mitgliedschaft),9 (Beendigung der Mitgliedschaft),13 (Vorstand),18 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) und 20 (Sportabteilungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4a (Vergütungen für Vereinstätigkeiten) und 18 (Datenschutz/ Persönlichkeitsrechte) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 204 - 206 d.A.
Fall 3
Fall 5
neue Satzung Blatt 288-290 d.A.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 241 ff Sonderband
Fall 9
Satzung Blatt 258 ff Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden und - dem Finanzvorstand.
Fall 11
Satzung Blatt 29 ff Sonderband II
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: - Rechtsgeschäftliche Handlungen des Vorstands mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000 EUR und bis zu 10.000 EUR bedürfen des vorherigen Verstandsbeschlusses. - Rechtsgeschäfte jeder Art, deren Laufzeit drei Jahre überschreiten und/oder deren Gegenwert über 10.000 EUR und nicht mehr als 25.000 EUR beträgt, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. - Rechtsgeschäfte jeder Art, die die zuvor genannten Beschränkungen überschreiten, Grundstücksgeschäfte, Kreditverträge und die Übernahme von Bürgschaften unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.
Fall 12
Satzung Blatt 172 ff Sonderband II
Fall 13
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.