Vorstand im Sinne des § 26 BGB (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Referatsleiter Finanzen sowie der Referatsleiter Organisation/Verwaltung. Der 1. und 2. Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. Die Referatsleiter sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 3.000 EUR sowie Dauerschuldverhältnissen vertreten jeweils der 1. Vorsitzende und ein weiteres Mitglied gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 10.000 EUR und Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000 EUR, bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstands. Beschlüsse, die den Erwerb, Veräußerug oder Belastung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, die im Laufe des Geschäftsjahres einen Betrag von 1/10 des Gesamthaushaltes überschreiten betreffen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Wolf
Bammental
Vorstand
Martina Gerda Camenzind
Neckargemünd
Vorstand
Sandy Hölzer
Neckargemünd
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.03.1968 in Neufassung vom 22.03.2012 und 22.11.2012.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.08.1968
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.