Handelsregister · VR 1480

Registerinformationen

Turnverein 1863 Ortenberg e.V. · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Turnverein 1863 Ortenberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ortenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1480
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
06.01.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ann-Kathrin Bergmann

Ortenberg (Hessen)

Vorstand

Jessica Weber

Nidderau

Vorstand

Stenja Slaby

Ortenberg (Hessen)

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Präsidiumsmitgliedern.
  • Tag der ersten Eintragung: 26.03.1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 228 ff. d. A.
  • Satzung Blatt 245-246 d.A.
  • Blatt 267-262 Hauptakte
  • Fall 4
  • Satzung Blatt 290, 291 d.A.
  • Satzung Blatt 350 - 357 Hauptakte
  • Blatt 390 ff. Hauptakte
  • Blatt 404 ff. Hauptakte

Satzung

  • Satzung vom 16.11.1971 zuletzt geändert am 03.06.2005
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck und Gemeinnützigkeit), 3 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), 4 (Mitgliedsbeiträge) und 9 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck und Gemeinnützigkeit) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2 (Einladung zur Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.