Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.03.1951 zuletzt geändert am 26.03.1993
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Gemeinnützigkeit), 7 (Mitglieder), 8 (Erwerb Mitgliedschaft), 9 (Erlöschen Mitgliedschaft), 11 (Beiträge), 13 (Jugendversammlung), 14 (Hauptversammlung) und 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Zuständigkeit) und 11 (Beiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Zuständigkeit), 9 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 12 (Organe), 14 (Hauptversammlung) 15 (Vorstand) und die Streichung von § 16 (Ehrengericht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Gemeinnützigkeit), 7 (Mitglieder), 8 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Haushalt), 11 (Beiträge), 14 (Hauptversammlung), 15 (Vorstand), 16 (Kassenprüfer), 17 (Satzungsänderungen), 18 (Haftung), 19 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Die Vereinsführung besteht aus mindestens 2 und höchstens aus 4 vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
Fall 9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.