Handelsregister · VR 130038

Registerinformationen

Turngemeinde von 1848 Northeim e.V. · Amtsgericht Göttingen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Turngemeinde von 1848 Northeim e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Northeim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 130038
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Letzte Eintragung
16.10.2025
Abrufstand
05.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Heinz Haushalter

Northeim - Höckelheim

Vorstand

Hans-Jürgen Werner

Northeim

Vorstand

Eckhardt Danne

Northeim

Vorstand

Anke Köhler

Northeim

Vorstand

Petra Mittelstädt

Katlenburg-Lindau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.06.1952 zuletzt geändert am 03.03.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 8 (Organe und Gliederung), § 10 (Geschäftsführender Vorstand), § 11 (erweiterter Vorstand), § 12 (Turnausschuss, neu Sportausschuss), § 13 (Ältestenrat, neu Ehrenrat) sowie § 19 (Geschäftsordnung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2014 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 13 (Ehrenamtspauschale) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.12.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2006.
  • satzungsändernder Beschluss Bl. 246-248, 268
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom geschäftsführenden Vorstand, dem der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Kassenwart, der 1. Schriftwart und dem Sportwart angehören, vertreten, wobei der 1. Vorsitzende allein vertretungsberechtigt ist für Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 1.500,00 DEM (800,00 EUR) und gemeinsam mit einem zweiten geschäftsführenden Vorstandsmitglied bis zu einem Wert von 3.000,00 DEM (1.600,00 EUR) sowie bei allen Registerangelegenheiten. Bei allen anderen Geschäften, insbesondere Arbeitsverträgen, ist Gesamtvertretung erforderlich.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 290-296 d.A.
  • Satzungsänderungsbeschluss Blatt 317 - 319 der Akten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.