Handelsregister · VR 12920 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Registerinformationen

Turngemeinde Groß-Karben 1891 · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Turngemeinde Groß-Karben 1891
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Groß-Karben

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 12920 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
21.07.2025
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Maximilian Maier

Karben

Vorstand

Stefan Polster

Karben

Vorstand

Milos Radojevic

Karben

Vorstand

Martin Menn

Karben

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.01.1950 zuletzt geändert am 10.02.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Name) , 20 (Vorstand gemäß § 26 BGB) und 21 (Aufgaben des Vorstandes gemäß § 26 BGB) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaften), 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Ausschluss aus dem Verein aus einem wichtigen Grund), 11 (Beitragsleistungen und Pflichten), 13 (Mitgliedschaftsrechte, Stimmrechte), 18 (Beschlussfassung, Protokollierung), 19 (Satzungs- und Zweckänderungen), 20 (Außerordnerliche Mitgliederversammlung), 22 (Aufgaben des Vorstandes gemäß § 26 BGB), 23 (Amtsenthebung des Vorstands), 24 (Rücktritt des Vorstands), 28 (Vergütungen für die Vereinstätigkeit), 31 (Datenschutzbeauftragter) und 32 (Datenschutzordnung des Vereins) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.12.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main.
  • Fall 5
  • Satzung Blatt 8-19 Sonderband (Band 2)
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem 1. Vorsitzenden - dem 2. Vorsitzenden - dem Schatzmeister - eventuell weiteren Vorstandsmitgliedern
  • Fall 11
  • Satzung ab Blatt 128 Sonderband
  • Fall 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.