Handelsregister · VR 500173
Chronologischer Auszug
TURNGEMEINDE DIETLINGEN e.V 1885 · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turngemeinde Dietlingen e.V. b) Keltern | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 1000.- Euro der Zustimmung der Geschäftsführung, mit einem Wert von über 2000.- Euro der Zustimmung der Verwaltung und Grundstücksverkäufe der Genehmigung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder bedürfen. b) 1. Vorsitzende: Bullinger, Saskia, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.03.1901 in Neufassung vom 12.05.2006. | a) 30.01.2015 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 14.06.1901 |
| 2 | b) Personenbezogene Daten geändert bei 1. Vorsitzende: Riedel, Saskia, geb. Bullinger, Keltern, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Riegsinger, Lars, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) 18.12.2015 Eichhorn b) Satzung AG Pforzheim Bl. 393 ff | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Riedel, Saskia, geb. Bullinger, Keltern, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei 1. Vorsitzender: Riegsinger, Lars, Keltern, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2.Vorsitzende: Spiegel, Inge, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2020 Rinke | ||
| 4 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: TURNGEMEINDE DIETLINGEN e.V 1885 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind drei bis fünf Vorstandsmitglieder. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass - bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 2.000.- Euro nur zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt sind. - bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000.- Euro die Zustimmung der Verwaltung erforderlich ist . - bei Grundstücksverkäufen die Genehmigung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist. b) Amtsbezeichnung geändert bei Vorstandsmitglied: Riegsinger, Lars, Keltern, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung geändert bei Vorstandsmitglied: Spiegel, Inge, Keltern, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Olschewski, Karin, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.04.2022 Rinke b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 73-80 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.