Handelsregister · VR 500173

Chronologischer Auszug

TURNGEMEINDE DIETLINGEN e.V 1885 · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turngemeinde Dietlingen e.V.

b)
Keltern
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert von
über 1000.- Euro der Zustimmung der Geschäftsführung,
mit einem Wert von über 2000.- Euro der Zustimmung
der Verwaltung und Grundstücksverkäufe der
Genehmigung der Mitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder
bedürfen.

b)
1. Vorsitzende:
Bullinger, Saskia, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.03.1901 in Neufassung vom 12.05.2006.
a)
30.01.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
14.06.1901
2b)
Personenbezogene Daten geändert bei
1. Vorsitzende:
Riedel, Saskia, geb. Bullinger, Keltern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Riegsinger, Lars, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
18.12.2015
Eichhorn

b)
Satzung AG Pforzheim Bl. 393 ff
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Riedel, Saskia, geb. Bullinger, Keltern, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. Vorsitzender:
Riegsinger, Lars, Keltern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2.Vorsitzende:
Spiegel, Inge, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2020
Rinke
4a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
TURNGEMEINDE DIETLINGEN e.V 1885
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind drei bis fünf
Vorstandsmitglieder.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass
- bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 2.000.-
Euro nur zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt
sind.
- bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000.-
Euro die Zustimmung der Verwaltung erforderlich ist .
- bei Grundstücksverkäufen die Genehmigung der
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei
Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
erforderlich ist.

b)
Amtsbezeichnung geändert bei
Vorstandsmitglied:
Riegsinger, Lars, Keltern, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung geändert bei
Vorstandsmitglied:
Spiegel, Inge, Keltern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Olschewski, Karin, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.04.2022
Rinke

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 73-80

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.