Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Milovan Gajic
Usingen
Vorstand
Markus Pleß
Usingen
Vorstand
Luis Brendel
Usingen
Vorstand
Jan Zimmermann
Usingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden und bei Abwesenheit von beiden die des Schriftführers. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 22.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 118 d.A.
Beschluss Blatt 5 Sonderband
Beschluss Blatt 17,18 Sonderband II
Anmeldung Blatt 23 Sonderband II
Beschluss Blatt 24 - 26 Sonderband II
Beschluss Blatt 31 Sonderband II
Beschluss Blatt 38 ff Sonderband II
Satzung Blatt 43 Sonderband II
Beschluss Blatt 55 Sonderband II
Beschluss Blatt 60 Sonderband II
Anmeldung Blatt 65 - 66 Sonderband II
Beschluss Blatt 68 a ff. Sonderband II
Satzung Blatt 74 ff. Sonderband II
Fall 14
Anmeldung Blatt 86 Sonderband II
Beschluss Blatt 89 ff. Sonderband II
Satzung Blatt 120 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 135 Sonderband II
Beschluss Blatt 137-141 Sonderband II
Satzung Blatt 142-149 Sonderband
Anmeldung Blatt 154 Sonderband II
Beschluss Blatt 151-153 Sonderband II
Anmeldung Blatt 158 Sonderband II
Beschluss Blatt 159-161 Sonderband II
Satzung
Satzung vom 26.04.1980 zuletzt geändert am 26.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 5 (Der Vorstand), 11 (Mitgliedschaft), 12 (Mitgliedsbeiträge) und 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Vorstand), 6 (Vergütungen für die Vereinstätigkeit), 16 (Auflösung) und 18 (Inkrafttreten) beschlossen. Ducrh Einfügen des neuen § 6 hat sich die Nummerierung der Folgevorschriften entsprechend geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13.2 (Mitgliedsbeiträge) sowie 18.5 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.