Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über 1.000,00 EUR die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kurt Schneider
Rastatt
Vorstand
Michael Bopp
Rastatt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.04.1981 in Neufassung vom 22.02.2002.
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 12 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.05.1981
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 43-46
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.