Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten oder durch den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer jeweils zu zweit vertreten. Der 1. Vorsitzende benötigt zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR für den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverhältnissen im Jahresgeschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR der vorherigen Zustimmung durch den Vorstand, von mehr als 20.000,00 EUR der vorherigen Zustimmung durch den Vereinsausschuss und von mehr als 50.000,00 EUR der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Ferner
Kronach
Vorstand
Jörg Schnappauf
Kronach
Vorstand
Rainer Neubauer
Kronach
Vorstand
Kerstin Schnappauf
Kronach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.05.1921 zuletzt geändert am 26.03.1982
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2024 mit Nachtrag vom 25.09.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesonders geändert: §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 9 (Vorstand) und 11 (Mitgliederversammlung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1921. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 170 - 177 SB;
Satzung Bl. 261
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Schwimmverein Kronach e.V. mit dem Sitz in Kronach (Amtsgericht Coburg VR 10187) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2025 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 15.01.2025 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 19.02.2025 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.