Turner-Alpen-Kränzchen München e.V. - Sektion des Deutschen Alpenvereins -
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 926
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
18.12.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister haben Einzelvertretungsbefugnis. Im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 10.000 Euro, so ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Eibl
München
Vorstand
Christa Traudel Hornreich
München
Vorstand
Anselm Engelmayer
Oberhaching
Vorstand
Annett Stolze
München
Vorstand
Christian Buberl
München
Vorstand
Christine Angelika Riehl
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.01./03.03.1892 zuletzt geändert am 02.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2012 hat die Änderung der §§ 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), 7 (Aufnahme), 8 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 9 (Mitgliederpflichten), 10 (Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder), 14 (Abteilungen und Gruppen), 16 (Zusammensetzung), 17 (Vertretung), 18 (Aufgaben), 25 (Aufgaben), 28 (Rechnungsprüfer/innen) und 29 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.3.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2020 hat die Änderung der §§ 8 (Mitgliederrechte und Haftungsgrenzen), 17 (Vertretung) und 24 (Einberufung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2022 hat die Änderung der §§ 16 (Zusammensetzung), 20 (Zusammensetzung) und 22 (Geschäftsordnung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), 8 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 14 (Abteilungen und Gruppen), 21 (Aufgaben), 23 (Hilfsreferenten/Hilfsreferentinnen), 25 (Aufgaben), 26 (Geschäftsordnung), 27 (Ehrenamt), 28 (Rechnungsprüfer/innen) und 29 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.10.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 254,272,283,294,317 So.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 330 SB.
Neue Satzung Bl. 342 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 351 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 363 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 369 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.