Handelsregister · VR 500304
Chronologischer Auszug
Turn- und Sportvereinigung Ellmendingen e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Sportvereinigung Ellmendingen e.V. b) Keltern | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Verkauf und Übertragung von Grundeigentum die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Kohtz, Klaus-Jürgen, Keltern, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Welt, Andreas, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.05.1908 in Neufassung vom 20.04.2007 mit Änderung vom 25.03.2011. | a) 04.02.2015 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 21.08.1908 |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Kohtz, Klaus-Jürgen, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2017 Essert | ||
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Mornhinweg, Helmut Otto, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2017 Essert b) Satzung: Amtsgericht Pforzheim Bl. 299 ff. | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 25a (Rücklagen) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 5 (Verbandsmitgliedschaften) beschlossen. | a) 06.10.2020 Wolter b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 21-38 | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die drei Vorsitzenden vertreten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Verkauf und Übertragung von Grundeigentum die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit erforderlich ist. b) Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Augenstein, Stephan, Keltern, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Gauß, Michael, Keltern, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Marten, Jochen, Keltern, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Mornhinweg, Helmut Otto, Keltern, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Welt, Andreas, Keltern, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2021 hat die Änderung der Satzung in §1 (Gründung), §15 (Mitgliederversammlung), §16 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §17 (Gesamtvorstand), §18 (Augaben und Zuständigkeiten des Gesamtvorstands), §19 (Vorstand gemäß §26 BGB) und §27 (Satzungsrechtliche Änderungen) beschlossen. | a) 13.01.2022 Falzone b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 51-57 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.