Handelsregister · VR 500304

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportvereinigung Ellmendingen e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportvereinigung Ellmendingen e.V.

b)
Keltern
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass für Verkauf und Übertragung von
Grundeigentum die Zustimmung der
Mitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit
erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Kohtz, Klaus-Jürgen, Keltern, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Welt, Andreas, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.05.1908 in Neufassung vom 20.04.2007 mit Änderung vom 25.03.2011.
a)
04.02.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
21.08.1908
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kohtz, Klaus-Jürgen, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2017
Essert
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Mornhinweg, Helmut Otto, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2017
Essert

b)
Satzung: Amtsgericht Pforzheim
Bl. 299 ff.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 25a
(Rücklagen) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit) und § 5 (Verbandsmitgliedschaften) beschlossen.
a)
06.10.2020
Wolter

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 21-38
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
die drei Vorsitzenden vertreten.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass für Verkauf und Übertragung von
Grundeigentum die Zustimmung der
Mitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit
erforderlich ist.

b)
Bestellt als
Vorstandsvorsitzender:
Augenstein, Stephan, Keltern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsvorsitzender:
Gauß, Michael, Keltern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsvorsitzender:
Marten, Jochen, Keltern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mornhinweg, Helmut Otto, Keltern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Welt, Andreas, Keltern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2021 hat die Änderung der Satzung in §1
(Gründung), §15 (Mitgliederversammlung), §16 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung),
§17 (Gesamtvorstand), §18 (Augaben und Zuständigkeiten des Gesamtvorstands), §19
(Vorstand gemäß §26 BGB) und §27 (Satzungsrechtliche Änderungen) beschlossen.
a)
13.01.2022
Falzone
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 51-57

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.