Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Je zwei von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb und zum Verkauf von sowie zu allen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte die Summe der Bankverbindlichkeiten nicht mehr als 20 000 EUR betragen darf. Alles darüber hinaus bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hauke Fröhling
Hohenhameln
Vorstand
Anna Feise
Giesen
Vorstand
Roland Kamper
Hannover
Vorstand
Jens Härtel
Giesen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.07.1968 zuletzt geändert am 20.02.1987
Die Mitgliederversammlung hat am 05.12.2003 die Neufassung der Satzung und am 19.05.2006 deren Änderung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 10 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 07.02.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.12.2005.
Satzung Blatt 305 - 308 der Akten
Beschluss Bl. 3ff, Satzung Bl. 6ff
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.