Der 1. Vorsitzende und ein Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als l.000.oo DM (m.W.: eintausend Deutsche Mark) oder 500 (i.W.: fünfhundert) Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Hager
Zell
Vorstand
Barbara Willemsen
Zell
Vorstand
Petra Kilpert
Zell
Vorstand
Marina Unglaub
Zell im Fichtelgebirge
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.03.1901 zuletzt geändert am 18.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.03.1901. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 42 ff SB;
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier.
Beschluss Bl. 59 SB; Neue Satzung Bl. 63ff SB.
Protokoll Bl. 77 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.