Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 500,00 EUR der Verein von 2 Vorstandsmitgliedern zu vertreten ist. Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 1.000,00 EUR ist die Genehmigung des erweiterten Hauptvorstandes erforderlich.
Änderungsbeschluss Blatt 140 + 143 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.11.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2006.
Satzung
Satzung vom 22.02.1970 zuletzt geändert am 04.02.2006
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.