Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Je zwei von ihnen sind befugt, den Verein zu vertreten.
Satzung Blatt 5-8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.02.2006.
Satzung
Satzung vom 10.01.1976
Die Mitgliederversammlung vom 05.01.1996 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Vereinsvorstand) und § 17 (Rechte und Pflichten des Vereinsvorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2002 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Rechtsgrundlage) und § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.