Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Geschäftsführer und der Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines ein Vorsitzender sein muss, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Ausgaben bis zu 500,00 DM bedürfen der Zustimmung des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Ausgaben bis zu 1.500,00 DM müssen vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden. Ausgaben über diese Summe hinaus müssen vom erweiterten Vorstand genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Valentin Uphus
Extertal
Vorstand
Christian Brandt
Extertal
Vorstand
Stefan Eichkorn
Extertal
Vorstand
Stephan Schuberth
Extertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.01.1947 zuletzt geändert am 12.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.12.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.05.2004.
Satzung Bl. 166-181 d.A.
Beschluss Bl. 191-192 d.A.
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