Handelsregister · VR 400237

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportverein TSV Laufen an der Eyach e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportverein TSV Laufen an der Eyach e.V.

b)
Albstadt
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Mann, Armin, Albstadt-Laufen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
von Grambusch, Thomas, Albstadt-Laufen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.01.1958 zuletzt geändert am 02.03.2012
a)
30.04.2015
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
17.03.1958
Satzung:
Sonderband
Blatt 135/157, 159/165
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Bleibler, Thomas, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
von Grambusch, Thomas, Albstadt-Laufen, *XX.XX.XXXX
a)
21.09.2017
Maurer
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand gem. § 26 BGB betseht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem Vorsitzenden Finanzen.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Heichen, Markus Haluk, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender Finanzen:
Schurer, Tobias Simon, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mann, Armin, Albstadt-Laufen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Bleibler, Thomas, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 und vom 19.10.2019 hat die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
04.11.2019
Marksteiner

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 179

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.