Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der 1. Vorsitzende vertritt allein. Die Vertretungsmacht der Vorstände ist in der Weise beschränkt, daß zu Willenserklärungen, die den Verein über 3.000 EUR belasten, die Zustimmung der Vorstandschaft und über 5.000 EUR die des Vereinsausschusses erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Hitzl
Halblech
Vorstand
Thomas Niggl
Halblech
Vorstand
Markus Holzmann
Halblech
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.05.1972 zuletzt geändert am 27.11.1992
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2021 hat die Änderung der § 3.1. (Gemeinnützigkeit), § 16.3 (Satzungsänderungen) und § 18.3 (Vereinsauflösung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.09.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Bl. 3/18 SB;
SB Bl. 19/27
Bl. 28/58 SB;
Bl. 59/70 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.