Handelsregister · VR 550133
Chronologischer Auszug
Turn- und Sportverein Stahringen 1920/58 e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Sportverein Stahringen 1920/58 e.V. b) Radolfzell am Bodensee | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis. Von dieser darf der 2. Vorsitzende jedoch nur Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. b) 1. Vorsitzender: Schmid, Thomas, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Klepser, Stefanie, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 18.01.1975 zuletzt geändert am 24.01.1992 | a) 05.03.2015 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 13.01.1976 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 22.03.2016 Maier b) Neufassung der Satzung: AS. 273-277 Änderungsbeschluss: AS. 269-271 | |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Kromrey, Olav, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Schmid, Thomas, Radolfzell am Bodensee, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.04.2017 Drayer b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 349 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.