Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zu Rechtsgeschäften mit einem Betrag von 5.000 EUR bis 15.000 EUR, ausgenommen Einkäufe für den Wirtschaftsbetrieb und Grundstücksgeschäfte einschließlich der Aufnahme von Belastungen, bedarf der Vorstand der Zustimmung des Vereinsausschusses oder der Mitgliederversammlung. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag ab 15.000 EUR und Grundstücksgeschäfte einschließlich der Aufnahme von Belastungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Petra Zeidler
Castell OT Greuth
Vorstand
Wolfgang Muther
Rüdenhausen
Vorstand
Anja Dittrich
Rüdenhausen
Vorstand
Karin Lauerbach
Rüdenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.03.1950 zuletzt geändert am 23.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2012 hat die Änderung der Satzung hinsichtlich der Einfügung des § 8 a (Vergütungen für die Vereinstätigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung des § 2 Ziffer 3 Satz 2 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der §§ 4 Abs. 5 (Der Vorstand), 5 Abs. 5 (Der Vereinsausschuss), 6 Abs. 4, 5 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.08.1950. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 52 ff SB;
Protokoll Bl. 61 - 65 SB;
Beschluss Bl. 68 R SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 75 ff SB.