Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Willenserklärungen, die den Verein in tragbarer Höhe belasten, ist die Zustimmung des Vereinsauschusses, für Bauvorhaben oder Ähnlichem, das über einem halben Jahresaufkommen liegt, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Diese Begrenzung gilt auch für die Aufnahme von Verbindlichkeiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Meyer
Neusäß
Vorstand
Ernst Krendlinger
Friedberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.10.1935 zuletzt geändert am 16.02.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.05.1954 (Wiedereintragung). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 103,Änderung Bl. 105 SB.
Bl. SB 108,109
Bl. 110,111, 112 SB
Bl. 113/115 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.