Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende/ Vorstandssprecher und zwei weitere Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Bei der Beschlußfassung des Vorstandes entscheidet die Mehrheit der erschienen Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Albrecht Killinger
Leutenbach
Vorstand
Gerd Scherb
Leutenbach
Vorstand
Alexandra Hackl-Hieber
Leutenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.01.1951 mit Änderung; zuletzt geändert am 22.03.2013.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.08.1951
Satzung: Sonderband Blatt 110/116 u. 129/131, 159
Vorgang Nr. 2
Vorgang Nr. 3
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