Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende allein oder der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.
Tag der ersten Eintragung: 02.06.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.03.2006.
Neufassung Satzung Blatt 83ff der Akten
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6 Satzung Blatt 113 bis 122 der Akte
Fall 7
Fall 8
Neufassung der Satzung Blatt 136 ff. der Akten
Satzung
Satzung vom 03.01.1959
Die Mitgliederversammlungen vom 12.01.1991 und 10.01.2015 haben die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinzweck) und § 23 (Vermögen des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 - vorher § 9 - (Ausschließungsgründe) und § 26 - vorher § 25 -(Inkrafttreten) beschlossen. § 6 (Datenschutz im Verein) wurde neu in der Satzung aufgenommen. Die nachfolgenden Paragraphen wurden neu nummeriert. § 14 (Zusammentreffen und Vorsitz), § 20 (Aufgaben des Ehrenrates) und § 22 (Verfahren der Verschlussfassung aller Organe) wurden entsprechend redaktionell angepasst.
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2021 hat eine Änderung der Satzung wie folgt beschlossen: ein neuer § 8 a (Härtefallregelung) wurde eingefügt. § 26 (Inkrafttreten) wurde redaktionell angepasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.