Turn- und Sportverein Landshut-Auloh (TSV Landshut-Auloh) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Landshut
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 342
Gericht
Amtsgericht Landshut
Letzte Eintragung
28.05.2021
Abrufstand
05.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Zens
Landshut
Vorstand
Stefan Hundhammer
Landshut
Vorstand
Martin Lohmeier
Landshut
Vorstand
Franz Pfeiffer
Landshut
Vorstand
Oliver Lieb
Landshut
Vorstand
Richard Hampl
Adlkofen
Vorstand
Daniela Hame
Landshut
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.12.1976 zuletzt geändert am 24.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2016 hat die Änderung der §§ 10 (Vereinausschuss) und 11 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2017 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck und Gemeinnützigkeit) und 14 (Auflösung des Vereines) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung des § 9 (Vorstandschaft) der Satzung und die Anfügung des § 15 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.01.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 76 SB;
Eintr.Vfg. Bl. 94 HB
Eintr. Vfg. Bl. 98 HB
Protokoll Bl. 107 HB
lfd Nr. 4 berichtigt: Protokoll Bl. 102 HB, Neue Satzung Bl. 103 HB.
Beschluss Bl. 111 HB; Neue Satzung Bl. 112 HB.
Beschluss Bl. 116 HB; Neue Satzung Bl. 117 HB.
Protokoll Bl. 121; Satzung Bl. 122.
Eintragung laufende Nummer 8 von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.