Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechner/Kassierer und dem Schriftführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für die Eingehung von Darlehensverpflichtungen bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstands. Für Immobiliengeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Bury
Endingen am Kaiserstuhl
Vorstand
Christoph Henninger
Endingen am Kaiserstuhl
Vorstand
Alexander Blaser
Endingen am Kaiserstuhl
Vorstand
Melanie Müller
Endingen am Kaiserstuhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.01.1965 mit Änderung; zuletzt geändert am 20.01.1989.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2022 hat die Neufassung der Satzung und die Mitgliederversammlung vom 17.03.2023 die Änderung der neugefassten Satzung in § 9 (Beiträge, Gebühren) und § 16 (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 31.08.1965
Satzung: AS. 319 ff.
Satzung: AS 453 - 469
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.