Turn- und Sportverein Karlsruhe-Rintheim 1896 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Karlsruhe
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 100608
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
22.11.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses und dem Vorsitzenden des Finanzausschusses. Jeder ist allein vertretungsberechtigt und kann den Verein bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 20.000,00 EUR, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Beschäftigungsverhältnisse) wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Schwarzwälder
Karlsruhe
Vorstand
Werner Reutter
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.02.1948 in der Neufassung vom 01.02.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 7 (Verwaltungsrat) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erlöschen der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Vereinsorgane) und 6 (Vorstand nach § 26 BGB) sowie die Streichung von § 7 (Verwaltungsrat) und die Umbezifferung der nachfolgenden Paragraphen beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1952
Satzung Band AG Karlsruhe Bl. 537-539
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 16-17
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 34
Satzung: Sonderband 1 Blatt 61f
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.