Handelsregister · VR 364

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportverein "Jahn" e.V. · Amtsgericht Stadthagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportverein "Jahn"

b)
Lindhorst
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt allein. Der 2.
Vorsitzende darf das Vorstandsamt nur im Falle der
Verhinderung des 1. Vorsitzenden ausüben. Zur
Aufnahme von Darlehn, zum Ankauf, Verkauf oder zu
Belastung von Grundstücken ist der Vorstand nur
berechtigt, wenn der erweiterte Vorstand mit 2/3
Stimmenmehrheit zugestimmt hat. Der 1. Vorsitzende ist
Befugt, dem Kassenwart eine allgemeine
Auszahlungsvollmacht bis zu Beträgen in Höhe 300,00
DEM zu erteilen.

b)
1. Vorsitzender:
Blume, Hans-Otto, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Görz, Willi, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.01.1956
zuletzt geändert am 18.01.1986
a)
09.08.2005
Tautenhahn

b)
Satzung Bl. 143-149 d.A.

Tag der ersten Eintragung:
19.07.1956
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.08.2005.
2a)
Name von amtswegen berichtigt in:
Turn- und Sportverein "Jahn" e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Blume, Hans-Otto, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Gaus, Harald, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Görz, Willi, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
17.03.2006
Heidmeier
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2006 hat die vollständige Neufassung der Satzung,
insbesondere der §§ 1 (Name Sitz), 11(Vorstand), 12 (Amtsdauer und Wahl des Vorstands)
beschlossen.
a)
05.03.2007
Schumann

b)
Satzung Blatt 27 ff. Band II der
Akten

Beschlüsse Blatt 3 ff. sowie Bl.
23 ff. Band II der Akten
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Görz, Willi, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1 Vorsitzender:
Kramer, Helmut, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2007
Schumann
5a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder vertritt allein. Sie sind befugt, dem Kassenwart
eine allgemeine Auszahlungsvollmacht bis zu Beträgen
in Höhe 500,00 Euro zu erteilen.
Zur Aufnahme von Darlehn ist der Vorstand nur
berechtigt, wenn der erweiterte Vorstand die
Darlehensaufnahme mit 2/3 Stimmenmehrheit
beschlossen hat.
a)
16.04.2007
Schumann

b)
Spalte 3 a von Amts wegen
nachgetragen zur Eintragung lfd.
Nr. 3.
6b)
Nicht mehr
1 Vorsitzender:
Kramer, Helmut, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2013
Müller
7b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gaus, Harald, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hattendorf, Uwe, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Aalderink, Mark, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2014
Müller
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 11 (Vorstand), § 14 (Zuständigkeit der
ordentlichen Mitgliederversammlung), § 20 (Auflösung und Anfallsberechtigung) und § 23
(Inkrafttreten) beschlossen.
a)
04.08.2016
Müller

b)
Beschluss Blatt 118 der Akten

Satzung Blatt 124 ff. der Akten
9b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Aalderink, Mark, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
19.07.2021
Schumann
10b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hattendorf, Uwe, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Quirce, Marco, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hattendorf, Uwe, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2023
Schumann
11b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Quirce, Marco, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hattendorf, Uwe, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Gaus, Harald, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Buchholz, Maik, Lindhorst, *XX.XX.XXXX
a)
11.03.2024
Schumann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.