Handelsregister · VR 340012

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportverein Haiterbach · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportverein Haiterbach

b)
Haiterbach
a)
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der geschäftsführende
Vorstand (bestehend aus mindestens zwei, höchstens
drei Personen) und der Schatzmeister. Der Verein wird
durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands
jeweils allein vertreten oder durch den Schatzmeister
gemeinsam mit einem Mitglied des geschäftsführenden
Vorstands.

b)
Geschäftsführender Vorstand:
Schnaidt, Ulrich, Haiterbach-Unterschwandorf,
*XX.XX.XXXX
Geschäftsführender Vorstand:
Renz, Christine, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführender Vorstand:
Helber, Werner, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Buhl, Jürgen, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 16.01.1954 mit Änderung; zuletzt geändert am
24.03.2012.
a)
20.02.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
25.02.1954
Satzung:
Sonderband
Blatt 111 - 119
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der Satzung durch
Einfügung von § 5 (Datenschutzerklärung) beschlossen.
a)
12.02.2020
Merkle

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 128

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 127
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 0
(Vorbemerkungen), § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze), § 10 (Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
14.12.2021
Murmann

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 125

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.