Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Finanzvorstand. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam oder jeweils der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam mit dem Finanzvorstand. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstands vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 500 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hanspeter Ewald
Pforzheim
Vorstand
Julian Fix
Engelsbrand
Vorstand
Lara May
Engelsbrand
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.01.1903 in Neufassung vom 16.03.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) und § 10 (Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Gesamtvorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 14.01.1903
Geänderte Satzung: Sonderband III Blatt 67-74
Geänderte Satzung: Sonderband III Blatt 113-119
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.