Vertretungsberechtigt sind drei bis fünf Vorstandsmitglieder. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro oder Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Diehm
Hardheim
Vorstand
Jens Böhrer
Höpfingen
Vorstand
Maximilian Harteis
Hardheim
Vorstand
Michael Böhme
Hardheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.03.1960 mit Änderungen vom 15.02.1970, 17.03.1974, 31.03.1984, 26.03.1993, 24.03.1995, 12.03.2004, 19.03.2010, 21.03.2014
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 und Nachtrag vom 14.05.2018 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung der Satzung in der Vorbemerkung und durch Anfügen des § 25 (Datenschutz) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2024 hat die Änderung der Richtlinien der Tennisabteilung in § 3 (Organe), § 4 (Vorstandschaft/Organe), § 5 (Aufgaben der Vorstandschaft), § 7 (Mitglieder), § 8 (Aufnahme der Mitglieder), § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.05.1960
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.03.2015.
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 22-26
Satzung: Sonderband 1 Bl. 36 ff
Satzung mit Richtlinien der Tennisabteilung Sonderband 1 Bl. 116-128
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