Handelsregister · VR 30037
Chronologischer Auszug
Turn- und. Sportverein Ampfing e.V. · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und. Sportverein Ampfing e.V. b) Ampfing | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Der Vorstand ist zum Abschluß von ausgabewirksamen Rechtsgeschäften berechtigt, wenn die damit verbundenen voraussichtlichen Ausgaben je Rechtsgeschäft Euro 25.000,-- im Geschäftsjahr nicht übersteigen; in allenanderen Fällen ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei Veräußerungen von Vereinsliegenschaften sowie Rechtsgeschäften über EURO 50.000,-- ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Über die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von EURO 25.000,- pro Jahr entscheidet der Vorstand, sofern die Gesamtverbindlichkeiten des Vereines inklusiv Kontokorrentrahmen EURO 100.000,- nicht übersteigen, bis zu Höhe von EURO 50.000,- entscheidet der Vereinsausschuß, darüber und über Annahmen von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen, die mit besonderen Bedingungen verbunden sind, die Mitgliederversammlung. b) Vorstand: Hinterecker, Erwin, Ampfing, *XX.XX.XXXX Vorstand: Fromberger, Manfred, Ampfing, *XX.XX.XXXX Vorstand: Wimmer, Ottmar Jakob, Ampfing, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 27.03.1973 | a) 20.01.2006 Pfab b) Tag der ersten Eintragung: 28.01.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Hinterecker, Erwin, Ampfing, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorsitzender: Wimmer, Ottmar Jakob, Ampfing, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: Schatzmeister: Fromberger, Manfred, Ampfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Pabst, Kurt, Ampfing, *XX.XX.XXXX | a) 06.04.2006 Ratay b) SBBl. 9, HBBl. 226 | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Wimmer, Ottmar Jakob, Ampfing, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeister: Fromberger, Manfred, Ampfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzende: Frohnwieser, Eva Maria, Ampfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeister: Fischer, Michael, Ampfing, *XX.XX.XXXX | a) 22.02.2010 Ratay b) SBBl. 10; HBBl. 232 | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Pabst, Kurt, Ampfing, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: 2. Vorsitzender: Fischer, Michael, Ampfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeister: Fischer, Manfred, Schönberg, *XX.XX.XXXX | a) 12.06.2015 Zankl b) SBBl. 11, HBBl. 234 | ||
| 5 | a) Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister nur gemeinsam. Der Vorstand ist zum Abschluß von ausgabewirksamen Rechtsgeschäften berechtigt, wenn die damit verbundenen voraussichtlichen Ausgaben je Rechtsgeschäft Euro 25.000,-- im Geschäftsjahr nicht übersteigen; in allen anderen Fällen ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Bei Veräußerungen von Vereinsliegenschaften sowie Rechtsgeschäften über EURO 50.000,-- ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Über die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von EURO 25.000,- pro Jahr entscheidet der Vorstand, sofern die Gesamtverbindlichkeiten des Vereines inklusiv Kontokorrentrahmen EURO 100.000,- nicht übersteigen, bis zu Höhe von EURO 50.000,- entscheidet der Vereinsausschuss, darüber und über Annahmen von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen, die mit besonderen Bedingungen verbunden sind, die Mitgliederversammlung. b) Ausgeschieden: Vorsitzende: Frohnwieser, Eva Maria, Ampfing, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Gillhuber, Stefan, Ampfing, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Ziele des Vereins), 3 (Zweckerreichung), 19 (Ehrenamtspauschale), 21 (Aufgaben des Vereinsausschusses) und 48 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 25.03.2019 Leitner b) SBBl. 12, HBBl. 249 | |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2019 hat die Änderung des § 37 (Einladung zu Abteilungsversammlungen) der Satzung beschlossen. | a) 30.10.2019 Leitner b) SBBl. 13, HBBl. 250 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.