Handelsregister · VR 30037

Chronologischer Auszug

Turn- und. Sportverein Ampfing e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und. Sportverein Ampfing e.V.

b)
Ampfing
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Der Vorstand ist
zum Abschluß von ausgabewirksamen
Rechtsgeschäften berechtigt, wenn die damit
verbundenen voraussichtlichen Ausgaben je
Rechtsgeschäft Euro 25.000,-- im Geschäftsjahr nicht
übersteigen; in allenanderen Fällen ist die Zustimmung
des Vereinsausschusses erforderlich. Bei
Veräußerungen von Vereinsliegenschaften sowie
Rechtsgeschäften über EURO 50.000,-- ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Über die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von
EURO 25.000,- pro Jahr entscheidet der Vorstand, sofern
die Gesamtverbindlichkeiten des Vereines inklusiv
Kontokorrentrahmen EURO 100.000,- nicht übersteigen,
bis zu Höhe von EURO 50.000,- entscheidet der
Vereinsausschuß, darüber und über Annahmen von
Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen, die mit
besonderen Bedingungen verbunden sind, die
Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Hinterecker, Erwin, Ampfing, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Fromberger, Manfred, Ampfing, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Wimmer, Ottmar Jakob, Ampfing, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 27.03.1973
a)
20.01.2006
Pfab

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.01.1977.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hinterecker, Erwin, Ampfing, *XX.XX.XXXX

Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Vorsitzender:
Wimmer, Ottmar Jakob, Ampfing, *XX.XX.XXXX

Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Schatzmeister:
Fromberger, Manfred, Ampfing, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
2. Vorsitzender:
Pabst, Kurt, Ampfing, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2006
Ratay

b)
SBBl. 9, HBBl. 226
3b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Wimmer, Ottmar Jakob, Ampfing, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Fromberger, Manfred, Ampfing, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorsitzende:
Frohnwieser, Eva Maria, Ampfing, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Fischer, Michael, Ampfing, *XX.XX.XXXX
a)
22.02.2010
Ratay

b)
SBBl. 10; HBBl. 232
4b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Pabst, Kurt, Ampfing, *XX.XX.XXXX

Vertretungsbefugnis geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Fischer, Michael, Ampfing, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Fischer, Manfred, Schönberg, *XX.XX.XXXX
a)
12.06.2015
Zankl

b)
SBBl. 11, HBBl. 234
5a)
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der 2.
Vorsitzende und der Schatzmeister nur gemeinsam. Der
Vorstand ist zum Abschluß von ausgabewirksamen
Rechtsgeschäften berechtigt, wenn die damit
verbundenen voraussichtlichen Ausgaben je
Rechtsgeschäft Euro 25.000,-- im Geschäftsjahr nicht
übersteigen; in allen anderen Fällen ist die Zustimmung
des Vereinsausschusses erforderlich. Bei
Veräußerungen von Vereinsliegenschaften sowie
Rechtsgeschäften über EURO 50.000,-- ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Über die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von
EURO 25.000,- pro Jahr entscheidet der Vorstand, sofern
die Gesamtverbindlichkeiten des Vereines inklusiv
Kontokorrentrahmen EURO 100.000,- nicht übersteigen,
bis zu Höhe von EURO 50.000,- entscheidet der
Vereinsausschuss, darüber und über Annahmen von
Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen, die mit
besonderen Bedingungen verbunden sind, die
Mitgliederversammlung.

b)
Ausgeschieden:
Vorsitzende:
Frohnwieser, Eva Maria, Ampfing, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorsitzender:
Gillhuber, Stefan, Ampfing, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Ziele des Vereins),
3 (Zweckerreichung), 19 (Ehrenamtspauschale), 21 (Aufgaben des Vereinsausschusses)
und 48 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
25.03.2019
Leitner

b)
SBBl. 12, HBBl. 249
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2019 hat die Änderung des § 37 (Einladung zu
Abteilungsversammlungen) der Satzung beschlossen.
a)
30.10.2019
Leitner

b)
SBBl. 13, HBBl. 250

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.