Handelsregister · VR 100773

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportverein 1955 Kochertürn e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportverein 1955 Kochertürn e.V.

b)
Neuenstadt
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Personen jeweils mit Einzelvertretungsrecht.

b)
Vorstand:
Hauck, Heinz, Neuenstadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lang, Heiko, Neuenstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.01.1970 zuletzt geändert am 29.03.2008
a)
10.02.2014
Blechschmidt

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
08.03.1972
Satzung:
Sonderband 2
Blatt 17 - 23
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Hoger, Joachim, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Lang, Heiko, Neuenstadt, *XX.XX.XXXX
a)
22.05.2018
Letsch
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hetzler, Gisbert, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hoger, Joachim, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX
a)
14.07.2022
Webers
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hetzler, Gisbert, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Gemmrig, Alexander, Neuenstadt am Kocher,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hauck, Heinz, Neuenstadt, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2023
Knezevic
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Beiträge
der Mitglieder) beschlossen.
a)
24.02.2026
Knezevic

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.