Handelsregister · VR 630149
Chronologischer Auszug
Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Sportverein 1925 Neukirch eingetragener Verein b) Neukirch | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorstandssprecher, der stellvertretende Vorstandssprecher und der Schatzmeister. Je zwei der Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstandssprecher: Kollmann, Klemens, Neukirch, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorstandssprecher: Joos, Dieter, Neukirch, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Schupp, Cornelia, Neukirch, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 07.11.1969 zuletzt geändert am 31.03.2006 | a) 30.09.2014 Strehle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 04.03.1970 Satzung: Blatt 162-171 |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der Vorstandssprecher, der stellvertretende Vorstandssprecher und der Schatzmeister. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Bestellt als Stellvertretender Vorstandssprecher: Lieberwirth, Günther, Neukirch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorstandssprecher: Joos, Dieter, Neukirch, *XX.XX.XXXX | a) 03.06.2015 Bullmann | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Vorstandssprecher (erster Vorsitzender), der stellvertretende Vorstandssprecher (stellvertretender Vorsitzender) und der Schatzmeister (Kassier). Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR ist die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitglieds erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.06.2018 Bullmann b) Satzung Blatt 234-243 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.