Handelsregister · VR 630149

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportverein 1925 Neukirch eingetragener Verein

b)
Neukirch
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die
Vorstandssprecher, der stellvertretende
Vorstandssprecher und der Schatzmeister. Je zwei der
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Vorstandssprecher:
Kollmann, Klemens, Neukirch, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorstandssprecher:
Joos, Dieter, Neukirch, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Schupp, Cornelia, Neukirch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 07.11.1969 zuletzt geändert am 31.03.2006
a)
30.09.2014
Strehle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.09.2014.

Tag der ersten Eintragung:
04.03.1970

Satzung:
Blatt 162-171
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der Vorstandssprecher, der
stellvertretende Vorstandssprecher und der
Schatzmeister. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorstandssprecher:
Lieberwirth, Günther, Neukirch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorstandssprecher:
Joos, Dieter, Neukirch, *XX.XX.XXXX
a)
03.06.2015
Bullmann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorstandssprecher (erster
Vorsitzender), der stellvertretende Vorstandssprecher
(stellvertretender Vorsitzender) und der Schatzmeister
(Kassier). Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
5.000,00 EUR ist die Zustimmung eines zweiten
Vorstandsmitglieds erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
08.06.2018
Bullmann

b)
Satzung
Blatt 234-243

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.