Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis drei Mitgliedern des Vorstandsgremiums. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften, die einen Wert von 2.500,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung des Vorstandsausschusses erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Beller
Lenningen
Vorstand
Thomas Munderich
Lenningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.04.1962 mit Änderung; zuletzt geändert am 20.03.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge und Gebühren), § 6 (Hauptversammlung), § 7 (Vorstand ), § 8 (Tätigkeit des Vorstand) und § 11 (Vertretung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.06.2014.