Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Darlehensaufnahmen, Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, Verträge, die über die Wahlperiode hinausreichen und die Eingehung von Dauerarbeitsverträgen bedürfen jedoch der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes, § 10 Abs. 3 der Satzung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karoline Reichert
Grettstadt
Vorstand
Karin Schröder
Grettstadt
Vorstand
Lorenz Rößner
Grettstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.04.1962 zuletzt geändert am 27.11.1988
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2007 hat die Änderung der §§ 9 (Zusammensetzung der Vorstandschaft), 10 (Geschäftsführender Vorstand und Vorstand gemäß § 26 BGB), 13 (Aufgaben der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands), 16 (Sitzungen der Vorstandschaft, des Geschäftsführenden Vorstands und des Vorstands gemäß § 26 BGB), 20 (Verfahrensbestimmungen) und von Art. 2 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2011 hat die Ergänzung der Satzung mit dem neuen § 8 a (Vergütung für die Vereinstätigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung/Einfügung des § 25 (Datenschutz) der Satzung beschlossen, wodurch sich die Nummerierung des nachfolgenden Paragraphen geändert hat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1962. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 108 So.
Protokoll Bl. 150 ff SB;
Protokoll Bl. 170 ff SB
Protokoll Bl. 184 ff SB;
Protokoll Bl. 206 bis 216 SB; Neue Satzung Bl. 196 bis 205 SB.
Satzung Bl. 241 ff SB; Protokoll Bl. 221 ff SB;
Protokoll Bl. 251 ff SB;
Protokoll Bl. 266 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.