Handelsregister · VR 330524
Chronologischer Auszug
Turn- und Sportverein 1906 Gaiberg e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Sportverein 1906 Gaiberg e.V. b) Gaiberg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende können über Einzelausgaben bis zum 10-fachen Jahresbeitrag eines aktiven erwachsenen Mitglieds ohne vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes verfügen. Die Zustimmung ist nicht nachträglich einzuholen. Für Einzelausgaben bis zum 100-fachen Jahresbeitrag ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Für Einzelausgaben bis zum 200-fachen Jahresbeitrag, für Rechtsgeschäfte die zu einem Teilerwerb- oder Veräußerung, Verpachtung oder Belastung der Liegenschaften führen, ist zusätzlich die Zustimmung des Ältestenrats erforderlich. Für alle Ausgaben, die über diesen Rahmen hinausgehen, ist neben der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrats, die Zustimmung der Mitglieder in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich. In dringenden Fällen - Reparaturen etc. - kann nach Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrates nachträglich die Zustimmung der Mitglieder in einer Mitgliederversammlung eingeholt werden. Es dürfen keine Maßnahmen in mehrere Teile gestückelt werden, um die jeweils angegebenen Höchstgrenzen zu unterschreiten. b) 1. Vorsitzender: Müller, Horst, Leimen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Spannagel, Albert Karl, Gaiberg, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.09.1932 in Neufassung vom 09.10.1984, 10.10.1984, 11.12.1988 mit Änderung vom 08.04.1991. | a) 05.02.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 31.10.1932 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt einzeln. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende kann über Einzelausgaben bis 900,00 EUR ohne vorherige Zustimmung des Gesamtvorstandes verfügen. Für Einzelausgaben bis 4500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Für Einzelausgaben bis 9000,00 EUR, für Rechtsgeschäfte die zu einem Teilerwerb- oder Veräußerung, Verpachtung oder Belastung der Liegenschaften führen, ist zusätzlich die Zustimmung des Ältestenrats erforderlich. Für alle Ausgaben, die über diesen Rahmen hinausgehen, ist neben der Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrats, die Zustimmung der Mitglieder in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich. In dringenden Fällen - Reparaturen etc. - kann nach Zustimmung der Gesamtvorstandschaft und des Ältestenrates nachträglich die Zustimmung der Mitglieder in einer Mitgliederversammlung eingeholt werden. Es dürfen keine Maßnahmen in mehrere Teile gestückelt werden, um die jeweils angegebenen Höchstgrenzen zu unterschreiten. b) Personenbezogene Daten geändert bei 1. Vorsitzender: Müller, Horst, Gaiberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 26 (Verwendung des Vermögens nach Auflösung) und § 27 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 8 (Haftung des Vereinsvermögens), § 21 (Mitgliederversammlung), § 24 (Satzungsänderungen) und § 27 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. | a) 22.08.2017 Essert | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Spannagel, Albert Karl, Gaiberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Gärtner, Annette Elisabeth, geb. Walter, Gaiberg, *XX.XX.XXXX | a) 27.01.2022 Georg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.