Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Vorstand Finanzen. Jeder ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00€ sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/ Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung über 3.000,00€ zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands gemäß § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00€ sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00€ sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstands erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Mahl
Bad Schönborn
Vorstand
Anton Vasilj
Bad Schönborn
Vorstand
Stefanie Rohnacher
Kronau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.01.1953 in Neufassung vom 11.03.2005 mit Änderung vom 24.04.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 9 (BGB-Vorstand), beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 14.04.1953
Satzung: Sonderband 1 Blatt 85-88
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.