Handelsregister · VR 30303

Registerinformationen

Turn- und Sportverein 1894 Wonsheim eingetragener Verein · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Turn- und Sportverein 1894 Wonsheim eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wonsheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30303
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
14.01.2019
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Patrick Stumpf

Stein-Bockenheim

Vorstand

Anne Schmidt

Stein-Bockenheim

Vorstand

Thorsten Jahn

Stein-Bockenheim

Vorstand

Patrick Klöss

Fürfeld

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 19.01.1970 zuletzt geändert am 24.03.2006
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 ( Mitgliedschaft), § 4 (Aufnahme), § 5 (Ende der Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Ehrungen), § 8 (Einkünfte und Ausgaben des Vereins), § 11 (Vorstand), § 12 (Wahl des Vorstandes), § 13 (Geschäftsführung), § 18 (Mitgliederversammlung) jetzt § 17, § 19 (Generalversammlung) jetzt § 18 und § 22 (Schlussbestimmungen) jetzt § 21 beschlossen. § 15 (Jugendleitung) wurde gestrichen. Die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich um je eine Ziffer.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit), § 5 (Ende der Mitgliedschaft) und § 20 (Auflösung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.03.1972 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Alzey VR 303 getreten. Freigegeben am 15.08.2006.
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 3.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung der Generalversammlung oder einer Mitgliederversammlung erforderlich.
  • Bl. 385-403 d.A.
  • Bl. 421 - 427 d.A.
  • Bl. 431 - 442
  • Bl. 453 - 481

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.