Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln; der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoring Verträge, Verträge mit Mitarbeiter/innen des Vereins sowie Sportler/innnen, Trainer/innen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Röckel
Buchen
Vorstand
Kurt Bonaszewski
Buchen
Vorstand
Mareike Beeser
Buchen Odenwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.01.1942 mit Änderungen vom 11.07.1953, 19.06.1956, 24.06.1960, 04.07.1964, 29.10.1966, 23.03.1970, 22.04.1972, 27.04.1974, 29.04.1977, 19.04.1980, 27.03.1982, 07.04.1984, 16.04.1988, 24.03.1990, 21.03.1992, 18.03.1994, 20.03.1998, 28.03.2008, 26.03.2010
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.12.1942
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 35-44
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.05.2024 der Verein "VIVIO - Gesundheits- und Rehabilitationssportverein Neckar-Odenwald Buchen e.V.", Buchen Odenwald (Amtsgericht Mannheim VR 460472) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.