Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und bis zu sechs, mindestens jedoch drei Vizepräsidenten. Der Präsident und die Vizepräsidenten sind jeweils stets einzelvertretungsberechtigt. Besondere Vertreter im Sinne von § 30 BGB können bestellt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Weingärtner
Michelfeld
Vorstand
Jens Schulz
Schwäbisch Hall
Vorstand
Jürgen Gehrke
Schwäbisch Hall
Vorstand
Fritz Bernhardt
Schwäbisch Hall
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.10.1908 zuletzt geändert am 14.05.2009
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.07.2015.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2022 der Verein "1. Tanzsportclub Grün Weiß e.V.", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart VR 570309) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.