Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und der Jugendwart. Davon ist der Vorsitzende jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt oder der stellvertr. Vorsitzende zusammen mit dem Schriftführer oder dem Kassenwart.
Satzung Blatt 66-74 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.07.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 629 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 10.05.2006.
Satzung
Satzung vom 16.05.1980 zuletzt geändert am 03.05.1996
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