Handelsregister · VR 100311

Registerinformationen

Turn - und Spielverein Fuhlen e.V. · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Turn - und Spielverein Fuhlen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hessisch Oldendorf-Fuhlen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100311
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
24.06.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Stephanie Hage

Hessisch Oldendorf

Vorstand

Boris Meyer

Hessisch Oldendorf

Vorstand

Tabea Klare

Hessisch Oldendorf

Vorstand

Michael Herrmann

Hessisch Oldendorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.12.1964
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 7 (Einladung zur Mitgliederversammlung), § 13 (Kassenprüfer), § 14 (Vorstand), § 18 (Ein- und Austritt der Mitglieder) und § 21 (Verwendung des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 21 (Verwendung des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.06.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2006.
  • Vereinsnamen von Amts wegen um einen Rechtsformzusatz ergänzt.
  • Beschluss Blatt 192-193 der Akten
  • Beschluss Blatt 12 Band II der Akten
  • Satzung Blatt 18-21 Band II der Akten
  • Fall 8
  • Fallnummer 9
  • Beschluss Blatt 68R/69 Band II der Akten
  • Satzung Blatt 74 - 78 Band II der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.