Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Geschäftsführer/in, der/dem Jugendgeschäftsführer/in, der/dem 1. Kassierer/in und der/dem 2. Kassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die/der 1. Vorsitzende oder die/der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein. Der Vorstand bedarf für Rechtsgeschäfte, die den Betrag oder geldgleichen Gegenwert von 10.000 EUR übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Burkhard Hartmann
Wilnsdorf
Vorstand
Stefanie Faust
Siegen
Vorstand
Angelika Teubner-Schneider
Siegen
Vorstand
Andrea Schmidt
Siegen
Vorstand
Sonja Moos
Siegen
Vorstand
Elisa Rode
Siegen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.08.1954.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 08. März 1969 ist an die Stelle der bisherigen Satzung eine neugefasste Satzung getreten.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 03.04.1974 ist die Satzung in den Paragraphen 2) Satz 1 (betr. Gemeinnützigkeit, 3) (betr. Mitgliedschaft) geändert, 4) Satz 1 und Satz 5 (betr. Minderjährige und Mitgliedschaft) ergänzt, 6) (betr. Hauptvorstand) geändert, 7) (betr. Abteilungsvorstände) ergänzt, 8) (betr. Haushaltsplan) ergänzt, 9) (betr. Tagesordnung Verschiedenes) ergänzt, 13) (betr. Änderung der Jugendordnung) ergänzt worden.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 12. April 1979 ist die Satzung in § 2 (Zweck) § 5 (Ausschluß) § 7 (Vorstandswahl) und § 13 (Anfall des Vereinsvermögens bei Auflösung) geändert.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 21. März 1980 wurde die Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Steuerbegünstigte Zwecke) und § 13 (Anfall des Vereinsvermögens bei Auflösung oder Aufhebung) geändert.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung wurde die Satzung in §§ 1,2 (Tennisabteilung) ergänzt und in § 3 (Ehrenmitglieder), § 4 (Beitrag), § 6 (Vorstand), § 8 (interne Zustimmung der Mitgliederversammlung) sowie die Jugendordnung in § 5 (Vereinsjugendausschuß) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Zusammensetzung des Hauptvorstandes) sowie die Ergänzung durch § 18 a (Vergütungen für Vereinstätigkeiten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Neue Satzung Bl.33 d.A.
Beschl. vom 03.04.1974 Bl. 43 d.A.
Beschluß vom 12.04.1979 Bl. 81 d.A.
Beschl. vom 21.03.1980 Bl. 101 d.A.
Beschl. vom 16.03.1980 Bl. 189,190
Tag der ersten Eintragung: 16.10.1940 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.07.2004.
Beschl. u. Neufassung der Satzung Bl. 250 ff. d.A.
Beschluss Bl. 269 ff. und neue Satzung Bl. 272 ff. d. A.
Satzung Bl. 331 ff. d.A.
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