Handelsregister · VR 130123
Chronologischer Auszug
Turn- und Rasensportverein Eintracht Sengwarden e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Rasensportverein Eintracht Sengwarden b) Wilhelmshaven | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, unter ihnen der 1. oder 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten. b) Schriftführerin: Walter, Irene, Bankkauffrau, Wilhelmshaven 1. Vorsitzender: Walter, Heinz-Werner, Elektriker, Wilhelmshaven 2. Vorsitzender: Heßelbarth, Dieter, Zahntechniker, Wilhelmshaven Kassenwart: Hoffmann, Günter, Bankkaufmann, Wilhelmshaven | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.10.1956 zuletzt geändert am 22.04.1981 | a) 20.12.2005 Haßberg b) Satzung Blatt 97-104 der Akten Tag der ersten Eintragung: 27.11.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 505 Amtsgericht Wilhelmshaven getreten. Freigegeben am 20.12.2005. |
| 2 | a) Turn- und Rasensportverein Eintracht Sengwarden e.V. | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Walter, Heinz-Werner, Elektriker, Wilhelmshaven Bestellt als 1. Vorsitzender: Oltmanns, Michael, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Heßelbarth, Dieter, Zahntechniker, Wilhelmshaven Bestellt als 2.Vorsitzender: Jacobi, Nico, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2015 Zeihser |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.