Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Der geschäftsführende Vorstand kann über Ausgaben, die im Einzelfall 15.000,00 Euro nicht übersteigen, selbständig entscheiden. Über Ausgaben, die im Einzelfall zwischen 15.000,00 Euro und 30.000,00 Euro liegen, kann der Gesamtvorstand entscheiden. Höhere Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Generalversammlung. Zur Aufnahme eines Darlehns, das den Betrag von 30.000,00 Euro übersteigt, ist die Genehmigung der Generalversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christiane Ruhl
Meschede
Vorstand
Armin Geißler
Meschede
Vorstand
Jorge Manuel Cordeiro Da Silva
Meschede
Vorstand
Frank Koreis
Meschede
Vorstand
Christian Henke
Meschede
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.05.1954 zuletzt geändert am 01.03.1998
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11.11 (Wirtschaftsführung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.05.1964 Tag der letzten Eintragung: 26.05.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 643 Amtsgericht Meschede getreten. Freigegeben am 30.06.2009.
Allgemeine Vertretungsbefungnis lfd. Nr. 3 Spalte 3 von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.