Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär, der Buchhalter und Kassenführer sowie drei bis fünf Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter muss der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein.
Änderungsbeschluss Bl. 60 der Registerakten
Tag der ersten Eintragung: 15.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2005.
Fall 5
Satzung
Satzung vom 06.06.1995 zuletzt geändert am 17.11.1996
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.