Handelsregister · VR 40554 früher Amtsgericht Menden
Historischer Auszug
Türkischer Kulturverein e.V. · Amtsgericht Arnsberg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
"Menden/Sauerland
Nr.
der
Eintra-
gung
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Hunderter
Zehner
13579
Vorstand
Liquidatoren
Vereinsregister
Tausender
||
Hunderter
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
vr
0554
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
1
|a)
Türkischer
Kulturverein
e.V.
b)
Menden
RS
121
-
Karteiblatt
VR
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
1.
Vorsitzender:
|
Erkan
Gürel,
Menden
2.
Vorsitzender:
Tanju
Caliskan,
nn
ann
mn
nn
nn,
Kassenwart:
Cengiz
Ay,
Menden
Kamuran
Aras,
Menden
_
b)
In
der
Mitgliederver-
sammlung
vom
01.
April
1999
wurden
folgende
Vor-
standsmitglieder
neu
ge-
wählt:
Ibrahim
Gündüz,
geb.
28.11.1968,
Menden,
als
1.
Vorsitzender;
Abdurahman
Ongün,
geb.
03.05.1972,
Menden,
als
2.
Vorsitzender;
Avni
Dogan
Düger,
geb.
01.05.1966,
Menden;
Kazim
Karaoglan,
geb.
05.05.1968,
Menden.
4
Satzung
vom
25.01.1997.
Der
Vorstand
besteht
aus
dem
1.
Vorsitzenden,
dem
2.
Vorsitzenden,
dem
Kassenwart
und
dem
Schriftführer.
Der
Verein
wird
durch
zwei
Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich
vertreten,
darunter
der
1.
Vorsitzende
oder
der
2.
Vorsitzende.
|
Justizamtsinspektor
Anmeldung
Bl.
2
Satzung
Bl.
5
-
8
a)r27.
Juni
2000
)
ustizhaupt-
sekretär
)
Anmeldung
Bl.
6
££.
Fortsetzung
Rückseite
|
Blatt
A
|
Amtsgericht
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt___
VR
Nr.
der
Rechtsverhältnisse
Eintra-
5)
Same
s
Vereins
uorstand
en
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
derEintragung
gung
q
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
_____ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.