Handelsregister · VR 9803

Registerinformationen

Türkischer Kultur- und Bildungsverein e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Türkischer Kultur- und Bildungsverein e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 9803
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
02.11.2022
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mikail Candir

Frankfurt am Main

Vorstand

Saban Duran

Frankfurt am Main

Vorstand

Fadime Hotaman

Frankfurt am Main

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 23.12.1990 zuletzt geändert am 06.08.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck) und 10 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2006 hat die Änderung der Satzung in Ziffer X (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § II (Zweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Name) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.07.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 44 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 45 Sonderband
  • Beschluss Blatt 66 Sonderband
  • Beschluss Blatt 72 Sonderband
  • Beschluss Blatt 80 Sonderband
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden und - dem Kassienwart.
  • Fall 14
  • Satzung Blatt 139 ff Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.